Klausel in Webseiten-Disclaimer kann abgemahnt werden

Es gibt eine Klausel, welche sehr verbreitet im Einsatz ist, diese kann nun laut einem Entscheid des Ober Landes Gerichtes Hamburg unter Umständen abgemahnt werden.

Dies betrifft folgende Klausel

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Diese Klausel soll ausschließlich bei Online-Shops, welche Waren zum Verkauf anbieten, eine unzulässige AGB-Bestimmung dar stellen. Warum? Diese Formulierung könnte sich laut des OLG Hamburg auch auf die Beschaffenheit der Produkte und Angebote beziehen. Ich finde, dass dies etwas zu viel Bürokratismus ist, da steht ja Seite und das hat ja nichts mit Produkten zu tun. Aber so ist das eben in Deutschland …

Als Online-Shop Besitzer sollte man daher nun schauen, ob man diese Formulierung in seinem Disclaimer stehen  hat, falls ja, sollte man diese entfernen.

Einen Muster-Disclaimer findet man hier: muster-disclaimer, welchen man direkt kopieren und in seine Homepage einsetzen kann.