Gema und VG Wort wollen nun 36 Euro pro Smartphone

So eben las ich, dass die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte, welche Verwertungsgesellschaften wie die Gema, VG Wort und andere vertritt nun Smartphone Hersteller angeschrieben hat und 36 Euro pro Smartphone fordert.

Die ZPÜ fordert im Namen von Gema, VG Wort und Co. eine Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Handys. Von der Gema und VG Wort hört man ja öfters mal etwas aber ZPÜ habe ich persönlich noch nie etwas gehört.  Nun schrieb sie alle namhaften Hersteller von Smartphones an und fordert von Ihnen eine sogenannte Urheberrechtsabgabe in Höhe von 36 Euro pro Gerät.

Apple, Samsung, Google, Nokia und Microsoft erhielten einen Brief, warum andere Anbieter wie LG und Sony nichts zahlen brauchen, verstehe ich auch nicht, ihr!? Diese Urheberrechtsabgabe sei neu auferlegt wurden, doch die Hersteller lehnten alle erst einmal freundlich ab. Es handelt sich hierbei um alle Smartphones, welche ein Touchscreen und mindestens acht Gigabyte Speicher haben. Weniger als acht GigaByte kostet 16 Euro und Handys ohne Touchscreen kosten nur 12 Euro. Tabletts bleiben erst einmal außen vor?!

Aber wofür diese Gebühr? Die Gema und VG Wort Vertretungsgesellschaft sieht mittlerweile in jedem Smartphone ein Gerät, welches man leicht nutzen kann um Kopien von Inhalten anzufertigen. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für Drucker, Festplatten, USB-Sticks und Computern, diese ist aber eigentlich schon etwas veraltet und kommt aus einer Zeit wo es noch Leer-Kassetten gab.

Insgesamt reden wir hier um eine Forderung von Gema, VG Wort und co. von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr. Aber hat so etwas noch seine Berechtigung in Zeiten der Digitalisierung? Wie sieht es da mit Streaming-Plattformen und den ganzen Cloud-Diensten aus?

Apple, Samsung, Nokia und Co. erteilten erst einmal eine Absage, bereits im Jahr 2011 forderte ZPÜ einen  Betrag von  5 Euro pro Gerät. Die ZPÜ drohte allerdings bei einer Absage mit einer Anklage. Dies eilt aber, da in Kürze die Verjährungsfristen rum sind.