Gema Hinweise auf YouTube sind rechtswidrig

Wer kennt es nicht, man will sich ein Musik-Video auf YouTube anschauen, doch dann komm ein netter Hinweis (siehe Bild), dass man sich dies wegen der Gema in Deutschland nicht anschauen kann.

Der Streit zwischen YouTube und Gema geht schon eine ganze Weile. Nun hat das Landsgericht München entschieden, dass dieser Hinweis rechtswidrig ist. Der Hinweis sei eine illegale Anschwärzung und Herabwürdigung. Der Hinweis-Text verdreht zudem die Tatsachen, die Gema ist im Grunde nur indirekt für die Sperrungen verantwortlich, die Video werden direkt von YouTube selbst gesperrt.

Im Grunde genommen müsste YouTube nur eine gewisse Gema Gebühr für die Nutzung der Musik auf ihrer Webseite zahlen. Dies ist wahrscheinlich aber einfach zu teuer. Mal schauen ob es irgendwann zu einer Einigung kommen wird, bei der YouTube und die Gema zufrieden sind.

Andere deutsche Video-Portale werden sich über dieses Urteil wahrscheinlich freuen, da man so weiterhin wenigstens mit Musik Videos gegen über dem Marktführer für Bewegtbilder punkten kann.